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kleinschweinugly

Schweinchenadmin

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Sonntag, 21. Juni 2015, 14:56

Was sagt das Tierschutzgesetz zur Haltung von Meerschweinchen?

Zitat von »Tierschutzgesetz«

Tierschutzgesetz


Erster Abschnitt
Grundsatz



§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Zweiter Abschnitt
Tierhaltung


§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Erläuterungen des TVT (Tierärztliche Vereinigung für den Tierschutz) dazu in seinem Merkblatt für Tierhalter (2011):

Zitat

Meerschweinchen

Biologie

Das Meerschweinchen ist einsüdamerikanisches tag– bis d ä m m e r u n g s a k t i v e s Fluchttier, das in seiner Wildform gesellig in Erdbauten oder Felsspalten lebt. Sie sind an karge Gräser als Nahrung angepasst. Das Meerschweinchen ist ein typischer Pflanzenfresser mit entsprechend auf die Verwertung von Rohfaser ausgerichtetem Darmtrakt. Männliche Meerschweinchen können bereits mit etwa 30 Tagen oder/und einem Gewicht von ca. 300g, die weiblichen Tiere mit 28 – 35 Tagen geschlechtsreif werden. Die Tragzeit beträgt 59 – 72 Tage, es werden 2 – 5 Junge pro Wurf geboren. Die Jungen werden als Nestflüchter sehend und behaart geboren. Sie fressen bereits in den ersten Tagen selbständig, werden aber trotzdem mehrere Wochen von der Mutter gesäugt. Meerschweinchen werden 6 bis 8 Jahre alt.

Unterbringung

Die Käfiggröße für zwei Tiere sollte mindestens 120 cm x 60 cm x 50 cm (B x T x H) betragen, für jedes weitere Tier ca. 20 % Bodenfläche zusätzlich. Der Käfig sollte mindestens auf Tischhöhe stehen. Als Einstreu dienen saugfähige Materialien wie Hobelspäne oder Stroh. Pellets sind nur als Unterstreu geeignet, Katzenstreu ist ungeeignet. Eine Schlafhöhle mit zwei Ausgängen ist pro Tier erforderlich. Eine erhöhte Liegefläche (z.B. in Form eines Häuschens mit Flachdach), eine Trinkflasche bzw. ein schwerer Napf müssen vorhanden sein. Um die Lauffläche des Käfigs zu vergrößern, lassen sich mit etwas Geschick verschiedene durch Rampen erreichbare Ebenen einbauen. Wird eine Heuraufe verwendet, so sollte sie entweder von außen angebracht oder abgedeckt sein. Meerschweinchen nutzen sie sonst gerne als Schlafplatz und können sich durch Hängenbleiben verletzen. Innerhalb der Wohnung sollten Meerschweinchen täglich Freilauf bekommen, um ihren Bewegungsdrang ausleben zu können. Auch beim Auslauf müssen ihnen Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Meerschweinchen nagen nicht nur Holzteile an, sondern auch Stromkabel (Gefahr für Tier und Mensch), daher sollten sie während des Freilaufs beaufsichtigt werden. Im Sommer kann ein transportables Gatter den Meerschweinchen Freilauf und Grünfutteraufnahme im Garten ermöglichen. An die Grünfutteraufnahme sind die Tiere langsam zu gewöhnen. Die Grünfläche darf nicht frisch gedüngt oder mit Unkrautvernichtungsmitteln behandelt sein, sonst treten Vergiftungserscheinungen auf. Wichtig ist eine Abdeckung zum Schutz gegen Greifvögel, Marder, Füchse und freilaufende Haustiere wie Hund und Katze. Es muss eine Rückzugs- und Tränkemöglichkeit angeboten werden. Meerschweinchen sind sehr hitzeempfindlich, deshalb muss mindestens die Hälfte der Fläche im Schatten liegen; bei Albinos aufgrund der sehr lichtempfindlichen Augen die gesamte Fläche. Laufleinen und Geschirre sind generell ungeeignet, denn sie bergen Verletzungsgefahren und beeinträchtigen das arteigene Bewegungs– und Erkundungsverhalten.

Eine ganzjährige Freilandhaltung ist möglich, sofern man im Gehege einen gut isolierten Stall mit Häuschen als Rückzug anbietet und sich die Meerschweinchen an das Außenklima gewöhnt haben (der Umzug nach draußen sollte frühestes Mitte Mai und spätestens im September erfolgen). Als gesellige Tiere müssen Meerschweinchen mindestens zu zweit, besser noch als Gruppe gehalten werden. Im Allgemeinen ist das Zusammenleben harmonisch, wenn die Gruppe nur aus Weibchen oder aus mehreren Weibchen mit einem kastrierten Bock besteht. Die Haltung mehrerer Böcke ist unter Umständen möglich, allerdings auch bei kastrierten Tieren nicht problemlos. Eine Vergesellschaftung von Kaninchen und Meerschweinchen ist aufgrund des unterschiedlichen Verhaltens nur in sehr großzügig gestalteten Freiläufen möglich! Zum Hochheben der Tiere fixiert eine Hand den Brustkorb, die andere Hand unterstützt das Becken. Als scheue Fluchttiere sind Meerschweinchen anfangs meist nicht zahm und daher nicht, wie meist angenommen, ideale Kuscheltiere für Kinder. Jedes Anfassen oder Herausfangen aus dem Käfig bedeutet für sie enormen Stress. Es erfordert viel Geduld und Behutsamkeit, damit die Tiere zutraulich werden und Vertrauen fassen. Kinder sollten daher im Umgang mit Meerschweinchen angeleitet und kontrolliert werden, damit sie lernen, rücksichtsvoll und vorsichtig mit den Tieren umzugehen und deren Bedürfnisse zu respektieren

Pflege

Bei der täglichen Kontrolle der Tiere sind die Analregion, die Augen und die Maulregion besonders zu betrachten. Vor allem in der warmen Jahreszeit legen Fliegen ihre Eier bevorzugt in Analregion ab. Die sich entwickelnden Maden können die Haut weiträumig unterminieren und das Meerschweinchen so schädigen, dass eine Euthanasie unumgänglich ist. Nahrungsverweigerung ist bei Meerschweinchen ein sehr ernstzunehmendes Krankheitsanzeichen. Hier ist umgehend der Tierarzt aufzusuchen! Zur regelmäßigen Pflege gehören auch die Kontrolle und das Kürzen der Krallen. Langhaarmeerschweinchen bedürfen einer besonderen Fellpflege. Regelmäßiges Wiegen (1 x pro Woche) ist angezeigt, um Krankheiten rechtzeitig zu erkennen.

Ernährung

Zur notwendigen Rohfaseraufnahme muss immer Heu zur Verfügung stehen; ergänzt wird das Grundfutter durch Grünfutter (Kräuter, Gras, auch Gemüse wie z.B.Möhren. Obst nur in kleinen Mengen). Zusätzlich kann getreidefreies Fertigfutter (Pellets) in einer Menge von maximal einem Esslöffel pro Tier und Tag gegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass Luzernepellets sehr viel Kalzium enthalten, welches zu Blasensteinen führen kann. Zur Beschäftigung sollten Äste von Obstbäumen, Weide oder Haselnuss angeboten werden. Trinkwasser muss ständig in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen. Kotfressen ist beim Meerschweinchen keine Verhaltensstörung, sondern dient der Aufnahme von B Vitaminen. Die ausreichende Versorgung mit Vitamin C ist vorzugsweise über die Nahrung (Frischfutter) sicherzustellen. Meerschweinchen können dieses Vitamin nicht selber herstellen. Fütterungsfehler (z.B.angegorenes nasses Gras, zucker- und stärkehaltige Nahrungsmittel, Kohlblätter,a brupter Futterwechsel) können zu manchmal tödlich verlaufenden Störungen des empfindlichen Darmtraktes führen.
Herzliche Grüße, Gabi und die coolen Böckchen-WG´s aus dem Cavy Hilton Hamburg!

duftschweine

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Sonntag, 21. Juni 2015, 16:09

Mit jedem Kauf eines Meerschweinchen, ob nun privat, Zoohandlung, Notstation sollte das für jeden Halter/Käufer Pflichtlektüre werden.
Außerdem muss der Verkäufer sich vom Halter/Kunden unterschreiben lassen, dass dieser das Gelesene auch verstanden hat.

Das würde so manchem Schweinchen unangenehme Erfahrungen ersparen.

kleinschweinugly

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Sonntag, 21. Juni 2015, 16:29

Ja, auch das sagt das Tierschutzgesetz seit 1. August 2014:

http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/u…gesetz_2014.pdf

Zitat

- Halter sollen über die Bedürfnisse und Haltung der Tiere informiert werden (§ 21 Abs. 5)
Wer ein Tier erwirbt, muss künftig schriftlich über die Bedürfnisse des Tieres informiert werden und auch darüber, welche
Anforderungen an dessen tierschutzgerechte Haltung zu stellen sind.
Diese Regelung geht auf die Forderung des Bundesrates zurück, die Einfuhr
und Haltung von exotischen Wildtieren insbesondere im Privathaushalt zu reglementieren.
Sie ist insbesondere für die Abgabe an Privatpersonen durch kommerzielle Anbieter einschlägig und bezieht sich grundsätzlich auf alle Wirbeltierarten,
also um Beispiel auch auf Hunde und Katzen. Bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnungsregelung gem. §
11 Abs. 2 ist die Bestimmung per Übergangsregelung zum 1. August 2014 gem. § 21 Abs. 5 wirksam.


http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==865

Zitat

Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern - dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.


Zitat

Alle Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen ab dem 01.08.2014 die erforderliche Sachkunde haben.

Die Behörde prüft die Sachkunde des Antragstellers im Einzelfall aufgrund der Darlegungen und Nachweise im Antrag. Dabei sind grundsätzlich alle Aspekte zu würdigen, die zur Sachkunde beitragen können (bisherige Tätigkeit, jede Art von relevanter Aus-, Fort- oder Weiterbildung, erfolgreich abgelegte Prüfungen). Kommt die zuständige Behörde im Rahmen der Einzelfallprüfung zu der Überzeugung, dass die dargelegten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichen, kann sie

• weitere Angaben zum Nachweis der Sachkunde, oder
• weitere Maßnahmen zur Erlangung einer ausreichenden Sachkunde

nachfordern.

Die Darlegungslast dafür, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, hat der Antragsteller.

Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist kein „amtliches Gütesiegel“ oder „Zertifizierung“, sondern bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit. Je nach Art der Tätigkeiten wird die Erlaubnis oftmals mit zahlreichen tierschutzrechtlichen aber auch tierseuchenrechtlichen Auflagen sowie Nebenbestimmungen erteilt.
Herzliche Grüße, Gabi und die coolen Böckchen-WG´s aus dem Cavy Hilton Hamburg!

Aspasia

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4

Montag, 22. Juni 2015, 00:44

"Alle Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen ab dem 01.08.2014 die erforderliche Sachkunde haben"

Gilt aber doch nur für gewerbsmäßige Zuchten? Ebenso wie die Abgabe von schriftlichen Infos?
Denn
"Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern - dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben. "

So habe ich das jetzt verstanden....


Das hieße, dass wieder alle "Hobbyzuchten" fein raus sind - denn gewerbsmäßig ist man ja erst ab 100 Babys im Jahr...
Liebe Grüße von den Bautenberger Teddys

"Nur wer erwachsen wird und dabei ein Kind bleibt, ist ein Mensch!" [Erich Kästner]

kleinschweinugly

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Montag, 22. Juni 2015, 00:58

Hallo Britta,
das mit den 100 Jungtieren ist umstritten! Jedes Bundesland handhabt das anders. Meine Nothilfe ist gewerbsmäßig, nicht gewerblich, das ist ein Unterschied. Jeder Züchter tut bei dem Bestreben der Bundesregierung für die Einschränkung der Heimtierhaltung gut daran ein Nebengewerbe anzumelden und den Sachkundenachweis zu führen. Selbst die Zierfischhaltung soll wesentlich eingeschränkt werden.
http://www.bna-ev.de/inhalt/sachkunde.html
Gabi
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von den Winden

Gurkenazubi

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Montag, 22. Juni 2015, 12:01

Es gibt da auch einen Passus zum Umsatz. Man gilt auch als gewerbsmäßig bei einem Umsatz von mehr als 2000€. Und Umsatz ist nicht Gewinn! Man ist also schneller im gewerbsmäßigen Bereich als man denkt!
Liebe Grüße

Sandra



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Montag, 22. Juni 2015, 22:11

Das Merkblatt des TVT wurde im Mai 2014 ergänzt:

Biologie (Zusatz)

Sie kommunizieren untereinander mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Lautäußerungen. So kann lautes Pfeifen als Hinweis auf Erregung, tiefe Töne dagegen als Zeichen der Zufriedenheit bewertet werden.

Pflege (geändert)

Zum Hochheben der Tiere fixiert eine Hand den Brustkorb, die andere Hand unterstützt das Becken. Als scheue Fluchttiere sind Meerschweinchen zumindest anfangs nicht zahm. Kuscheln mögen sie nicht, weder mit Artgenossen noch mit Menschen. Jedes Anfassen oder Herausfangen aus dem Käfig bedeutet für sie anfangs Stress. Es erfordert viel Geduld und Behutsamkeit, damit die Tiere zutraulich werden. Kinder sollten daher im Umgang mit Meerschweinchen angeleitet werden.
Bei der Kontrolle der Tiere sind die Maul– und Analregion besonders zu betrachten. Die Krallen müssen regelmäßig gekürzt werden. Langhaarmeerschweinchen benötigen Fellpflege.

Weitere Tierschutzaspekte (neu)

Viele Krankheiten entwickeln sich schleichend und relativ unbemerkt. Die sicherste Methode um Krankheiten rechtzeitig zu erkennen ist das regelmäßige Wiegen einmal pro Woche. Meerschweinchen leiden häufig unter pilz– und/oder milbenbedingten Hautveränderungen. Hier ist umgehend der Tierarzt hinzuzuziehen. Hautpilzerkrankungen können auch auf den Menschen übertragen werden.
Einige Zuchtformen, wie Skinny– und Baldwinmeerschweinchen sind als Qualzucht anzusehen. Bei Satinmeerschweinchen tritt häufiger als bei anderen Rassen schmerzhafte und stets tödlich verlaufende Skeletterkrankung, die sog. Osteodystrophie auf.

merkblatt_meerschweinchen_mai_2014.pdf
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